Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen

Der Unternehmer hat die Verantwortung, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

 

Laut den Unfallverhütungs- und DGUV V3-Vorschriften müssen diese Prüfungen regelmäßig vorgenommen werden!

 

Gesetzliche Vorgaben

"Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Arbeitgeber / Unternehmer die Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Eine dieser Maßnahmen kann die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sein (§10 Abs.2 BetrSichV)."

 

Unterlassene Prüfungen können Straftatbestand sein!!!

 

§25 und §26 BetrSichV beschreiben die rechtliche Auswirkung von Verstößen gegen die Verordnung. Dabei ist zu beachten, dass ein Verstoß nicht unbedingt ein Delikt (eine vollzogene strafbare Handlung) sein muss, sondern auch das "Nichtstun" eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung sein kann.

 

 

Wir sind Ihr Partner für Prüfungen nach VDE und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) für Gewerbebetriebe.